Eine Reise die ist lustig…, wer kennt dieses Lied nicht? Ach nee, das hieß ja Seefahrt, sorry. Dabei können auch Reisen in der Tat nicht nur im Urlaub unterhaltsam sein. Wahrscheinlich ist Urlaub für die meisten der schönste Reisegrund. Erholung tut uns schließlich allen gut. In entsprechenden Hotels lässt es sich gut nächtigen, mancher bevorzugt aber auch den selbstversorgten Urlaub in einer Ferienwohnung. Beides finde ich interessant, da in der Wohnung der Tagesablauf immer so stattfinden kann, wie man es braucht. Im kann man Halbpension oder nur Frühstück buchen, ist dann aber auch an Essenszeiten gebunden. Das kann eine Tagestour durchaus einschränken. Jede Übernachtung im kann an der im Foyer des Hotels bar oder mit Karte gezahlt werden. Stammkunden können auch nachträglich per Überweisung den Betrag zur Zahlung anweisen. Das Ergebnis ist immer das gleiche: die Eingangsbestätigung geht auch immer in der Kassensoftware der Kassensysteme ein. Eine Ferienwohnung wird wie das Hotelzimmer im Voraus gebucht. Der Eigentümer kann ein sein und über moderne verfügen, die auch FeWo’s mit verwalten können. Da kann dann der Mietpreis entweder im auch bar bezahlt oder wahlweise vorab/nachträglich per Überweisung angewiesen werden. Wenn der Vermieter einer FeWo privat vermietet, wird er wohl nicht einmal über eine einfache Registrierkasse verfügen. Das muss, zumindest in Deutschland, auch nicht sein. Die Rechtslage in anderen Ländern ist mir nicht bekannt. Gut, Ferienwohnungen sind eh nicht jedermanns Ding. Vor allem Geschäftsreisende nächtigen dann doch bevorzugt in Hotels oder Pensionen. Wer eine Dienstreise unternimmt, muss zwar nicht im teuersten einchecken, aber er ist auch nicht verpflichtet, auf einem Campingplatz zu übernachten. Ein in angemessener Kategorie ist durchaus erlaubt und wünschenswert. Schließlich soll die Geschäftsreise ja auch erfolgreich sein, da muss man dann mit Gesprächspartnern auch mal Essen gehen. Das ist im Hotelrestaurant durchaus möglich. Der Verzehr kann unter Berücksichtigung der Spesenabrechnungs-Vorschriften über den Betrieb abgerechnet werden. Dazu ist eine Rechnung nötig, die vom des Hotels durchaus mit erstellt werden kann. Denn ein Besuch im Hotelrestaurant kann auf der Hotelrechnung mit erscheinen. in Hotels erstellen aber nicht nur Urlaubern und Geschäftsreisenden adäquate Rechnungen. Mobile können den Service auf einer Café-Terrasse erleichtern, die kann außerdem die Arbeitszeiterfassung der Mitarbeiter übernehmen. Netzwerkfähige können in kleinen, dem angegliederten Souvenirshops dortige Umsätze erfassen und der betrieblichen Buchhaltung zur Verbuchung bereit stellen. Auch die wird für statistische Zwecke mit den Umsatzzahlen versorgt. Warenbewegungen wie Lebensmitteleinkäufe oder die Wäschereinigung können ebenfalls vom verwaltet werden. Hotelkassen sind also wahre Multitalente, die viele Aufgaben und Arbeitsabläufe vereinfachen.

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